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Bildung und Teilhabe - Bildungspaket

Das Hamburger Bildungspaket

Zuständig ist in Hamburg:

  • für Leistungsberechtigte nach dem SGB II: das Jobcenter
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  • für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII bzw. dem AsylbLG sowie für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigt: das Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. Soziale Dienstleistungszentrum im Bezirksamt
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Lernförderung

Wofür gibt es Leistungen?
Die Schülerinnen und Schüler, die außerunterrichtliche Unterstützung benötigen, erhalten kostenlose Angebote (Nachhilfe).

Leistungen erhalten 

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder eine berufsbildende Schule besuchen.

Keine Leistungen erhalten

  • Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II, sowie Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Aufgaben der Schule
Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schülerin oder der Schüler Lernförderung benötigt. Die Schule macht Ihnen dann ein entsprechendes Angebot. 

Was müssen Sie tun?

Sie legen im Schulbüro Ihren Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid oder Kurzbescheid) vor, alles Weitere erledigt die Schule. Wenn Sie keine staatlichen Leistungen mehr beziehen, müssen Sie dies der Schule umgehend mitteilen.